Aufstand der Sachmittel

Rechte und Pflichten studentischer Hilfskräfte

Im Wintersemester 2018/19 hat der Regionalverband Hochschule und Forschung der GEW Mittelhessen je eine Veranstaltung unter dem Titel „Aufstand der Sachmittel – Rechte und Pflichten für studentische Hilfskräfte“ an der JLU Gießen und der Philipps-Universität Marburg veranstaltet.

Hierzu konnte Katja Engels von der TV-Stud-Bewegung Berlin als Referentin gewonnen werden. Die TV-Stud-Bewegung selbst konnte in der Vergangenheit die Rechte von studentischen Hilfskräften maßgeblich verbessern und darüber hinaus den Abschluss eines Tarifvertrages erreichen.

Zu Beginn berichtet Katja Engels aus diesem Grund von den Abläufen der Tarifverhandlungen sowie über die Möglichkeiten der Organisierung von studentischen Hilfskräften. Hieran anschließend entwickelte sich eine rege Diskussion unter den anwesenden Hilfskräften. Dabei wurden die bekannten Probleme der nicht selten in Kettenverträgen stattfindenden Befristung von Beschäftigungsverhältnissen diskutiert und allgemeine Unklarheiten in die Bezug auf die Beschäftigung selbst deutlich. Unklarheiten bestehen nach wie vor allem hinsichtlich des Urlaubsanspruchs, einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, eines Ausgleichs von Überstunden sowie in Bezug auf eine klare Benennung von Tätigkeiten innerhalb der Beschäftigung selbst. In diesem Zusammenhang wurde ersichtlich, dass studentische Hilfskräfte - die formal als Sachmittel gelten - nicht in den Zuständigkeitsbereich der Personalvertretung der JLU fallen und in der Folge bei arbeitsrechtlichen Verstößen keinerlei Unterstützung dieser erhalten.

Aus diesen Gründen ist das Thema der Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte wichtig und der explizite Aufruf der Hilfskräfte zum Steik im März 2019 sowie die Forderung Hilfskräfte in den Tarifvertrag aufzunehmen waren und sind weiterhin notwendig. Daran wollen wir weiter arbeiten.